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Familienrecht - Rechtsanwältin Rommel

Rechtsanwaltskanzlei
Sarah Rommel
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Die Familie steht unter besonderem Schutz
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Fachanwältin für Familienrecht

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegt im Familienrecht. Ich begleite Sie bereits vor / bei der Trennung, während des Getrenntlebens und auch darüber hinaus.

Mein Tätigkeitssprektrum umfasst die gesamte Bandbreite des Familienrechts. Dazu gehört bereits mit Einleitung der Trennung, die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt und gegebenenfalls auch Kindesunterhalt. Auch Regelungen über den Verbleib gemeinsamer Kinder sollten bereits in diesem frühen Stadium getroffen werden. Dasselbe gilt für gemeinsam bewohnte Immobilien - sei es ein Mietobjekt oder (gemeinsames) Eigentum. Im Rahmen der Ehescheidung ist sodann zu erörtern, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird - oder beispielsweise durch Vereinarung ausgeschlossen werden kann. Während eines anhängigen Scheidungsverfahrens muss bereits geprüft werden, ob Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt oder Unterhalt für die Altersvorsorge bestehen. Diese müssen gegebenenfalls in einem Verbundverfahren rechtzeitig angemeldet werden, damit keine Versorgungslücke für den bedürftigen Ehegatten entsteht. Spätestens nach Rechtskraft der Scheidung sollte auch der Zugewinnausgleich geklärt werden.

Oftmals besteht bereits im Vorfeld der Ehescheidung die Möglichkeit, streitigen Auseinandersetzungen durch Verfassen einer sogenannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung aus dem Weg zu gehen

Neben diesen Angelegenheiten kümmere ich mich um die Belange, die aufgrund gemeinsamer Kinder bestehen. Hierzu zählt neben der elterlichen Sorge sehr häufig das Umgangsrecht, welches den Elternteilen einen regelmäßigen Umgang mit dem Kind sichern. Auch wenn es zu Konflikten mit den zuständigen Jugemdämtern kommen sollte, stehe ich meinen Mandanten betreuend zur Seite.

Sofern eine Trennung noch nicht vollzogen ist, kann ich ein Wohnungszuweisungsverfahren einleiten.

In Fällen, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, mithilfe des Gewaltschutzgesetztes unverzüglich Schutzmechanismen wie die sogenannte Bannmeile zu erwirken.

Um größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist eine frühzeitige Einholung fachkundigen Rates dringend zu empfehlen. Dabei arbeite ich zügig, fachgerecht und bewahre selbstverständlich über die mir zugetragenen Mandate stillschweigen.

Online-Scheidung

 
Ich führe auch eine Online-Scheidung durch. Auf diese Weise kann besonders schnell ein Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht eingeleitet werden unabhängig davon, dass Sie gerade keine Zeit haben, den Weg zu mir in die Kanzlei zu finden. Unter der Rubrik „Service“ finden Sie neben meiner Vollmacht auch ein Formular, welches die für einen Scheidungsantrag notwendigen Daten von Ihnen abfragt. Mithilfe dieser Daten kann ich innerhalb kürzester Zeit unmittelbar ein Scheidungsverfahren formell einleiten. Das weitere Scheidungsverfahren wird dann von mir weitergeführt. Den Abschluss bildet Ihr Scheidungstermin vor dem Familiengericht. Diesen werde ich selbstverständlich gemeinsam mit Ihnen wahrnehmen.
 
Auch wenn Sie sich für eine Online-Scheidung entscheiden, können Sie mich jeder Zeit telefonisch und nach Terminabsprache auch persönlich in der Kanzlei kontaktieren. Ich stehe Ihnen für Ihre Fragen und Probleme genauso zur Verfügung, wie den Mandanten, die ihr Scheidungsverfahren nicht online, sondern unmittelbar bei mir durchführen lassen wollen.

    • Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleich und Zugewinn
    • Kindschaftssachen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt
    • Unterhalt: Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt
    • Gemeinsame Immobilie, Wohnungszuweisung, Gewaltschutzanträge, Hausratsteilung
    • Entwerfen und überprüfen von Eheverträgen
    • Regelung über den Verbleib einer gemeinsamen Immobilie
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Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich!
02691 2779
Rechtsanwaltskanzlei
Sarah Rommel
Pferdemarkt 10
53518 Adenau

E-Mail : info@rechtsanwalts- kanzlei-rommel.de

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Freitag
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und nach telefonischer Vereinbarung
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